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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
a) Sofern das Unternehmen (als Verkäufer) nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart, unterliegen alle Verkäufe des Unternehmens aus der Annahme der umseitigen Bestellung („die Bestellung“) den folgenden Geschäftsbedingungen.

2. Annahme der Bestellung
a) Ungeachtet der Annahme der Bestellung behält sich das Unternehmen das Recht vor, nach eigenem Ermessen die Lieferung der Waren zu verschieben und/oder alle ausstehenden Bestellungen des Käufers ohne Entschädigung zu stornieren, falls der Käufer mit der Zahlung von Beträgen im Rückstand ist, die das Unternehmen vom Käufer schuldet.

3. Preis
a) Sofern nicht anders schriftlich mit dem Unternehmen vereinbart, entspricht der Verkaufspreis der Waren dem am Lieferdatum angegebenen Preis zuzüglich Mehrwertsteuer. Die in der Bestellung angegebenen Preise können vor der Lieferung ohne Vorankündigung geändert werden und unterliegen möglicherweise auch der Hinzurechnung eines Abwertungszuschlags.

4. Lieferung
a) Unabhängig davon, ob die Lieferzeit in der Bestellung angegeben ist oder nicht, ist sie nicht von entscheidender Bedeutung und Lieferdaten sind nur insoweit als Schätzung zu verstehen, als dass die Lieferung innerhalb einer angemessenen Frist nach dem Liefertermin erfolgen sollte.

b) Die Übergabe an den ersten Spediteur gilt als Übergabe an den Käufer und die Lieferverpflichtung des Unternehmens gilt mit dieser Übergabe als erfüllt.

5. Spezifikation
a) Die Waren werden im Wesentlichen in der in der Bestellung angegebenen Ausführung geliefert. Das Unternehmen behält sich jedoch das Recht vor, nach eigenem Ermessen angemessene Änderungen an der Spezifikation der Waren vorzunehmen.

b) Der Käufer verpflichtet sich, die Etiketten und Markierungen auf den vom Unternehmen gelieferten Waren nicht zu verändern.

6. Höhere Gewalt
a) Falls das Unternehmen aus einem der folgenden Gründe daran gehindert wird, die Waren oder Teile davon herzustellen, zu beschaffen oder zu liefern: höhere Gewalt, Aufruhr, Krieg, Feindseligkeiten, kriegsähnliche Handlungen, Piraterie, Verhaftungen, Beschränkungen oder Inhaftierungen durch eine zuständige Behörde, Streiks oder Zusammenschlüsse oder Aussperrung von Arbeitern, Feuer, Überflutungen, Dürren, Erdbeben, Maschinenausfälle, Mangel an oder die Unmöglichkeit, Materialien, Ausrüstung oder Transportmittel zu beschaffen, oder jegliche anderen Umstände (ob ähnlich den genannten oder nicht), die außerhalb des Einflussbereichs des Unternehmens liegen, unabhängig davon, ob die fraglichen Umstände zu irgendeinem Zeitpunkt vorhersehbar waren oder nicht, wird die Verpflichtung des Unternehmens, Lieferungen unter diesen Bedingungen durchzuführen, ausgesetzt, solange diese Verhinderung andauert.

b) Sollten Lieferungen im Rahmen des Vertrags gemäß dieser Bedingung 6 ausgesetzt werden, muss der Käufer die Lieferung dennoch annehmen und für die Waren bezahlen, die das Unternehmen liefern kann. Das Unternehmen haftet nicht für Verluste oder Schäden jeglicher Art, die aus den oben genannten Gründen entstehen.

c) Wenn das Unternehmen Verträge zur Lieferung identischer oder ähnlicher Waren an mehr als einen Käufer abgeschlossen hat und aufgrund eines der in Ziffer 6 genannten Gründe daran gehindert ist, seinen Verpflichtungen vollständig nachzukommen, kann das Unternehmen nach eigenem Ermessen bestimmen, welche Verträge es einhält und in welchem ​​Umfang.

7. Titel
a) Ungeachtet der Lieferung geht das Eigentum an den von der Firma gelieferten Waren erst mit der vollständigen Bezahlung dieser Waren durch den Käufer und aller anderen Beträge, die der Käufer der Firma schuldet, auf den Käufer über und der Käufer wird die Waren als Treuhänder für die Firma verwahren. Die Firma kann jeden vom Käufer gezahlten Betrag mit einem beliebigen ausstehenden Betrag verrechnen, den der Käufer der Firma in Bezug auf Waren schuldet, die die Firma dem Käufer geliefert hat, ungeachtet jeglicher Angaben des Käufers, dass diese Beträge in Bezug auf bestimmte Waren bezahlt wurden.

b) Wenn der Käufer (vor Zahlung) die Waren an einen Dritten verkauft, handelt es sich zwischen dem Käufer und dem Dritten um den Verkauf als Auftraggeber, zwischen dem Käufer und dem Unternehmen handelt es sich jedoch um den Verkauf als Treuhänder des Unternehmens.

c) Der Käufer verpflichtet sich, den Teil des Erlöses aus solchen Verkäufen, der dem Gesamtbetrag entspricht, den der Käufer dem Unternehmen aus irgendeinem Grund schuldet, gesondert und für Rechnung des Unternehmens bis zur Zahlung aufzubewahren, oder er ermächtigt und weist den entsprechenden Dritten, sofern das Unternehmen dies verlangt, an, dem Unternehmen einen entsprechenden Teil des dem Käufer für die so verkauften Waren geschuldeten Betrags zu zahlen und tritt den entsprechenden Teil der Schulden, die der entsprechende Dritte dem Käufer gegenüber schuldet, an das Unternehmen ab.

d) Nach der Lieferung und bis zur Bezahlung ist der Käufer verpflichtet, die Waren voll versichert zu halten und den gesamten Versicherungserlös bis zur Bezahlung im Auftrag des Unternehmens aufzubewahren.

e) Das Unternehmen ist berechtigt, den Kaufpreis der Waren weiterhin einzuklagen, auch wenn das Eigentum daran noch nicht auf den Käufer übergegangen ist.

8. Zinsen und Verwaltungsgebühren
a) Das Fälligkeitsdatum für die Zahlung aller vom Unternehmen an den Käufer gelieferten Waren ist das auf der Rechnung des Unternehmens angegebene. Wir können Verwaltungskosten in Rechnung stellen, die sich aus der Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen ergeben. Diese werden direkt von Ihrem Konto abgebucht. Alle Rechnungsbeträge, die nicht fristgerecht bezahlt werden, werden ohne vorherige Benachrichtigung mit Zinsen pro Monat belastet, und in Bezug auf diese Bedingung gilt nur die Zeit als ausschlaggebend.

9. Gewährleistung
a) Soweit gesetzlich zulässig, sind alle Bedingungen, Garantien oder Verpflichtungen, ob ausdrücklich oder stillschweigend durch Gesetz, Gewohnheitsrecht oder auf andere Weise, ausgeschlossen und die Bestimmungen dieser Bedingungen gelten an ihrer Stelle.

b) Wenn das Unternehmen den Transport organisiert, haftet es nicht für Verlust oder Beschädigung der Waren während des Transports, es sei denn, der Käufer teilt dem Unternehmen innerhalb von zehn Tagen ab dem Datum, das das Unternehmen dem Käufer als Versanddatum der Waren vom Firmengelände mitgeteilt hat, schriftlich mit, dass er die Waren nicht erhalten hat oder dass die Waren beschädigt sind.

c) Das Unternehmen haftet nicht für mangelhafte Waren, sofern der Käufer das Unternehmen nicht so schnell wie möglich und in jedem Fall innerhalb von 10 Tagen nach der Lieferung benachrichtigt und in angemessenen Einzelheiten alle angeblichen Mängel der Waren angibt.

d) Es dürfen keine Waren an das Unternehmen zurückgesandt werden, bevor das Unternehmen die Möglichkeit hatte, sie zu prüfen. Die Waren dürfen nur mit einer zuvor vereinbarten Rücksendenummer an das Unternehmen zurückgesandt werden. Das Risiko für alle auf diese Weise zurückgesandten Waren liegt beim Käufer, bis sie beim Unternehmen eintreffen.

e) Die Haftung des Unternehmens gemäß den Bedingungen 9(b) und 9(c), unabhängig davon, ob sie auf Fahrlässigkeit oder einem anderen Klagegrund beruht, ist auf die Reparatur oder den Ersatz der verlorenen, beschädigten oder mangelhaften Waren oder, nach Wahl des Unternehmens, auf die Gutschrift eines entsprechenden Anteils des vom Käufer gezahlten Preises beschränkt. Das Unternehmen übernimmt hieraus keinerlei weitere Haftung.

f) Die Gesellschaft erfüllt keine Ansprüche gemäß Ziffer 9(c), wenn nach Auffassung der Gesellschaft: –

g) Der Mangel ist nicht ausschließlich auf Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen oder die Ware wurde in irgendeiner Weise missbraucht; oder;

h) Die unter Ziffer 7 genannten Zahlungsbedingungen wurden nicht eingehalten.

i) Die in dieser Bedingung enthaltene Garantie ist ausdrücklich auf den Käufer in Bezug auf die tatsächlich vom Unternehmen hergestellten Waren beschränkt. Eine Garantie wird weder gegenüber anderen Personen gewährt, gleich ob es sich um nachfolgende Käufer oder Benutzer oder um Verwahrer, Lizenznehmer, Zessionare, Mitarbeiter, Vertreter oder sonstige Personen handelt.

j) Das Unternehmen übernimmt keine Garantie und keine Zusicherung, dass bei einem Verkauf der Waren durch den Käufer keine Verletzung von geistigen Eigentumsrechten erfolgt, die Eigentum Dritter sind oder von diesen kontrolliert werden.

10. Haftung
a) Alle Beschreibungen, Darstellungen, Spezifikationen, Muster, Farben, Abbildungen und sonstigen Einzelheiten, die vom Unternehmen mündlich oder in Katalogen, Handelsliteratur, Preislisten oder anderen vom Unternehmen herausgegebenen Dokumenten bereitgestellt oder angegeben werden, dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Der Käufer erkennt an, dass er den Vertrag nicht im Vertrauen auf derartige Beschreibungen, Darstellungen, Spezifikationen, Muster oder sonstige Einzelheiten abschließt.

b) Sofern in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist, haftet das Unternehmen nicht für Verluste, Schäden oder Verletzungen, die aus Mängeln, Ausfällen oder der Ungeeignetheit der Waren für irgendeinen Zweck resultieren oder auf welche Weise auch immer (sei es durch Fahrlässigkeit des Unternehmens oder anderweitig) verursacht wurden.

c) Das Unternehmen haftet in keinem Fall für indirekte Schäden oder Folgeschäden jeglicher Art und aus welchem ​​Grund auch immer.

d) Sofern die „Unfair Contract Terms“ von 1977 Anwendung finden, schließt nichts in diesen Bedingungen die Haftung für Todesfälle oder Personenschäden aus, die auf Fahrlässigkeit des Unternehmens zurückzuführen sind, wie dieser Ausdruck in Abschnitt 1 dieses Gesetzes definiert wird.

11. Abnahme der Ware
a) Sofern der Käufer dem Unternehmen nicht schriftlich das Gegenteil mitteilt, gelten die an den Käufer gelieferten Waren zehn Tage nach der Lieferung als vom Käufer angenommen.

12. Abtretung oder Übertragung
a) Dem Käufer ist es nicht gestattet, die Bestellung oder Teile davon ohne die schriftliche Zustimmung des Unternehmens abzutreten oder zu übertragen.

13. Konkurs, Liquidation und Sicherheit
a) Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Bestellung (oder einen Teil davon) jederzeit zu stornieren, wenn der Käufer mit der Zahlung in Verzug gerät oder in Konkurs gerät oder als Unternehmen in Liquidation geht oder wenn der Käufer keine zufriedenstellende Sicherheit für die Bezahlung der Waren leisten kann (das Unternehmen hat das Recht, eine Sicherheit zu verlangen, die es auch nach Teillieferung oder Teilzahlung auf Rechnungen für angemessen hält), oder wenn das Kreditlimit des Käufers beim Unternehmen (wie vom Unternehmen von Zeit zu Zeit mitgeteilt) überschritten wird. Eine Stornierung gemäß dieser Klausel berührt nicht die Rechte, die das Unternehmen gegenüber dem Käufer im Hinblick auf Vertragsbruch oder aus anderen Gründen haben kann.

14. Lockerung der Nachsicht
a) Eine Lockerung, Zurückhaltung, Verzögerung oder Nachsicht seitens des Unternehmens bei der Durchsetzung der hierin enthaltenen Bedingungen stellt keinen Verzicht auf die Rechte des Unternehmens dar und beeinträchtigt oder beschränkt diese auch nicht.

15. Hinweise
a) Alle im Rahmen dieser Bedingungen zu erteilenden Mitteilungen sind per Post an die Partei zu senden und an die Adresse zuzustellen, die der kündigenden Partei zuletzt bekannt war.

16. Gerichtsstand und Streitigkeiten
a) Bei Streitigkeiten sind ausschließlich die Gerichte Englands zuständig. Alle Angelegenheiten unterliegen englischem Recht und werden entsprechend ausgelegt.

17. Weiterverkauf
a) Mit Aufgabe der Bestellung erkennt der Käufer an, wie wichtig es dem Unternehmen ist, den Ruf der Marke(n), unter der/denen die Waren den Verbrauchern zum Verkauf angeboten werden, sowie den Ruf des Unternehmens als Lieferant hochwertiger Modekleidung zu wahren.

b) Der Käufer stimmt zu, dass die Annahme der Bestellung durch das Unternehmen unter der Voraussetzung erfolgt, dass der Käufer keine der gelieferten Waren im Großhandel oder Einzelhandel an einem solchen Ort (einschließlich, aber nicht beschränkt auf andere Orte als die in der Bestellung genannten zugelassenen Verkaufsstellen) oder in einer Weise weiterverkauft oder mit dem Weiterverkauf droht, die sich als schädlich für diesen Ruf erweisen könnte. Wenn der Käufer diese Vereinbarung verletzt, ist das Unternehmen unbeschadet aller anderen Rechtsmittel, die dem Unternehmen möglicherweise zur Verfügung stehen, berechtigt, die Bestellung unverzüglich und ohne Entschädigung zu stornieren, künftig keine Bestellungen des Käufers mehr anzunehmen und vom Käufer Schadensersatz für entgangenen Gewinn zu verlangen.

18. Stornierung der Bestellung
a) Wenn der Käufer die Bestellung nach Ablauf der ersten 14-tägigen Frist ändern möchte, wird das Unternehmen alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, um die Änderung anzunehmen, kann jedoch nicht garantieren, dass sie angenommen werden kann. Die Annahme einer Änderung kann mit einer Stornierungsgebühr in Höhe des Preises der stornierten Waren verbunden sein und unterliegt der Zustimmung des Käufers, alle zusätzlich bestellten Waren zu den hierin aufgeführten Bedingungen zu bezahlen.

b) Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Bestellung oder Teile der Bestellung innerhalb von 28 Tagen nach Aushändigung der Bestellkopie an den Käufer zu stornieren, ohne für Verluste oder Schäden jeglicher Art haftbar gemacht zu werden, die sich aus einer solchen Stornierung ergeben.

c) Vor dem Versand der Bestellung behalten wir uns das Recht vor, alle Bestellungen zu stornieren und zurückzuerstatten, die als verdächtig oder betrügerisch gelten oder zu dem vermuteten Zweck im Rahmen eines Massenweiterverkaufs gekauft wurden. Beispielsweise alle Bestellungen, die eine vollständige Größenserie (XS-XXXL) in einem Stil enthalten. Diese Entscheidung liegt in unserem alleinigen Ermessen und wir werden den Besteller kontaktieren. Wenn wir dann davon überzeugt sind, dass die Bestellung(en) legitim ist/sind, bearbeiten wir die Bestellung gerne.

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