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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
a) Sofern das Unternehmen (als Verkäufer) nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart, unterliegen alle Verkäufe des Unternehmens aus der Annahme der Bestellung auf der Rückseite („die Bestellung“) den folgenden Geschäftsbedingungen.

2. Annahme der Bestellung
a) Ungeachtet der Annahme der Bestellung behält sich das Unternehmen das Recht vor, nach eigenem Ermessen die Lieferung der Waren zu verschieben und/oder alle ausstehenden Bestellungen des Käufers ohne Entschädigung zu stornieren, falls der Käufer mit der Zahlung von Beträgen, die er dem Unternehmen schuldet, im Rückstand ist.

3. Preis
a) Sofern nichts anderes schriftlich mit dem Unternehmen vereinbart wurde, entspricht der Verkaufspreis der Waren dem am Liefertag gültigen Preis zuzüglich Mehrwertsteuer. Die in der Bestellung angegebenen Preise können sich vor der Lieferung ohne vorherige Ankündigung ändern und unterliegen gegebenenfalls einem Abwertungszuschlag.

4. Lieferung
a) Unabhängig davon, ob die Lieferzeit in der Bestellung angegeben ist oder nicht, ist sie nicht von entscheidender Bedeutung und Liefertermine gelten nur insoweit als Schätzung, als dass die Lieferung innerhalb einer angemessenen Frist nach dem Liefertermin erfolgen sollte.

b) Die Übergabe an den ersten Spediteur gilt als Übergabe an den Käufer und die Lieferverpflichtung des Unternehmens gilt mit der Übergabe als erfüllt.

5. Spezifikation
a) Die Ware wird im Wesentlichen gemäß der in der Bestellung angegebenen Ausführung geliefert. Das Unternehmen behält sich jedoch das Recht vor, nach eigenem Ermessen angemessene Änderungen an der Spezifikation der Ware vorzunehmen.

b) Der Käufer verpflichtet sich, die Etiketten oder Markierungen auf den vom Unternehmen gelieferten Waren nicht zu verändern.

6. Höhere Gewalt
a) Falls das Unternehmen aufgrund einer der folgenden Ursachen daran gehindert wird, die Waren oder Teile davon herzustellen, zu beschaffen oder zu liefern, und zwar: höhere Gewalt, Aufruhr, Krieg, Feindseligkeiten, kriegsähnliche Handlungen, Piraterie, Festnahmen, Beschränkungen oder Inhaftierungen durch eine zuständige Behörde, Streiks oder Zusammenschlüsse oder Aussperrung von Arbeitern, Feuer, Überschwemmungen, Dürren, Erdbeben, Maschinenausfälle, Mangel an oder die Unmöglichkeit, Materialien, Ausrüstung oder Transportmittel zu beschaffen, oder sonstige Umstände (unabhängig davon, ob diese den genannten ähnlich sind oder nicht), die außerhalb der Kontrolle des Unternehmens liegen, und zwar unabhängig davon, ob die betreffenden Umstände zu irgendeinem Zeitpunkt vorhersehbar waren oder nicht, wird die Verpflichtung des Unternehmens, Lieferungen unter diesen Bedingungen durchzuführen, ausgesetzt, solange diese Verhinderung andauert.

b) Sollten Lieferungen im Rahmen des Vertrags aufgrund dieser Bedingung 6 ausgesetzt werden, ist der Käufer verpflichtet, die Lieferung dennoch anzunehmen und die vom Unternehmen lieferbaren Waren zu bezahlen. Das Unternehmen haftet nicht für Verluste oder Schäden jeglicher Art, die aus den oben genannten Gründen entstehen.

c) Wenn das Unternehmen Verträge zur Lieferung identischer oder ähnlicher Waren an mehr als einen Käufer abgeschlossen hat und aufgrund eines der in Punkt 6 genannten Gründe daran gehindert ist, seinen Verpflichtungen vollständig nachzukommen, kann das Unternehmen nach eigenem Ermessen bestimmen, welche Verträge es einhält und in welchem ​​Umfang.

7. Titel
a) Ungeachtet der Lieferung geht das Eigentum an den vom Unternehmen gelieferten Waren erst mit vollständiger Bezahlung der Waren und aller sonstigen vom Käufer geschuldeten Beträge auf den Käufer über. Der Käufer verwahrt die Waren als Treuhänder für das Unternehmen. Das Unternehmen kann jeden vom Käufer gezahlten Betrag mit etwaigen offenen Beträgen verrechnen, die der Käufer dem Unternehmen für vom Unternehmen an den Käufer gelieferte Waren schuldet, auch wenn der Käufer angibt, dass diese Beträge für bestimmte Waren gezahlt wurden.

b) Wenn der Käufer (vor der Zahlung) die Waren an einen Dritten verkauft, handelt er im Verhältnis zwischen dem Käufer und dem Dritten als Auftraggeber, im Verhältnis zwischen dem Käufer und dem Unternehmen verkauft der Käufer jedoch als Treuhänder des Unternehmens.

c) Der Käufer ist verpflichtet, den Teil des Erlöses aus einem solchen Verkauf, der dem Gesamtbetrag entspricht, den der Käufer dem Unternehmen aus irgendeinem Grund schuldet, bis zur Zahlung gesondert und auf Rechnung des Unternehmens aufzubewahren, oder er ist verpflichtet, auf Verlangen des Unternehmens den entsprechenden Dritten zu ermächtigen und anzuweisen, dem Unternehmen einen entsprechenden Teil des dem Käufer für die so verkauften Waren geschuldeten Betrags zu zahlen und den entsprechenden Teil der Schulden, die der entsprechende Dritte dem Käufer gegenüber schuldet, an das Unternehmen abzutreten.

d) Nach der Lieferung und bis zur Bezahlung ist der Käufer verpflichtet, die Waren voll versichert zu halten und alle Versicherungserlöse bis zur Bezahlung im Auftrag des Unternehmens aufzubewahren.

e) Das Unternehmen ist berechtigt, den Kaufpreis der Waren auch dann einzufordern, wenn das Eigentum daran noch nicht auf den Käufer übergegangen ist.

8. Zinsen und Verwaltungsgebühren
a) Das Fälligkeitsdatum für alle vom Unternehmen an den Käufer gelieferten Waren ist das auf der Rechnung des Unternehmens angegebene. Wir können Ihnen aufgrund von Zahlungsverstößen Verwaltungskosten in Rechnung stellen. Diese werden direkt Ihrem Konto belastet. Für alle nicht fristgerecht bezahlten Rechnungsbeträge fallen ohne vorherige Mahnung monatliche Zinsen an. In diesem Zusammenhang gilt ausschließlich die Zahlungsfrist als maßgeblich.

9. Gewährleistung
a) Soweit gesetzlich zulässig, sind sämtliche Bedingungen, Garantien oder Verpflichtungen, ob ausdrücklich oder stillschweigend durch Gesetz, Gewohnheitsrecht oder auf andere Weise, ausgeschlossen und die Bestimmungen dieser Bedingungen gelten anstelle dieser.

b) Wenn das Unternehmen den Transport organisiert, haftet das Unternehmen nicht für Verlust oder Beschädigung der Waren während des Transports, es sei denn, der Käufer teilt dem Unternehmen innerhalb von zehn Tagen nach dem Datum, das das Unternehmen dem Käufer als Datum für den Versand der Waren vom Firmengelände mitgeteilt hat, schriftlich mit, dass er die Waren nicht erhalten hat oder dass die Waren beschädigt sind.

c) Das Unternehmen haftet nicht für mangelhafte Waren, sofern der Käufer das Unternehmen nicht so schnell wie möglich und in jedem Fall innerhalb von 10 Tagen nach der Lieferung benachrichtigt und dabei mit angemessenen Einzelheiten alle angeblichen Mängel der Waren angibt.

d) Waren dürfen erst nach Prüfung an das Unternehmen zurückgesandt werden. Die Rücksendung darf nur mit einer zuvor vereinbarten Rücksendenummer erfolgen. Das Risiko für die Rücksendung liegt bis zum Eingang beim Unternehmen beim Käufer.

e) Die Haftung des Unternehmens gemäß den Bedingungen 9(b) und 9(c), unabhängig davon, ob sie auf Fahrlässigkeit oder einem anderen Klagegrund beruht, ist auf die Reparatur oder den Ersatz der verlorenen, beschädigten oder mangelhaften Waren oder, nach Wahl des Unternehmens, auf die Gutschrift eines entsprechenden Anteils des vom Käufer gezahlten Preises beschränkt. Das Unternehmen unterliegt hieraus keinerlei weiterer Haftung.

f) Einem Anspruch gemäß Bedingung 9(c) wird das Unternehmen nicht nachkommen, wenn nach Auffassung des Unternehmens: –

g) Der Mangel ist nicht ausschließlich auf Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen oder die Ware wurde in irgendeiner Weise missbraucht; oder;

h) Die in Ziffer 7 genannten Zahlungsbedingungen wurden nicht eingehalten.

i) Die in dieser Bedingung enthaltene Garantie ist ausdrücklich auf den Käufer in Bezug auf die vom Unternehmen tatsächlich hergestellten Waren beschränkt. Eine Garantie wird gegenüber Dritten, gleich ob nach dem Käufer oder Benutzer, gegenüber Verwahrern, Lizenznehmern, Zessionaren, Mitarbeitern, Vertretern oder anderen Personen, nicht übernommen.

j) Das Unternehmen übernimmt keine Garantie und macht keine Zusicherungen, dass ein Verkauf der Waren durch den Käufer frei von Verletzungen von geistigen Eigentumsrechten erfolgt, die Eigentum Dritter sind oder von Dritten kontrolliert werden.

10. Haftung
a) Alle Beschreibungen, Darstellungen, Spezifikationen, Muster, Farben, Abbildungen und sonstigen Angaben, die vom Unternehmen mündlich oder in Katalogen, Handelsliteratur, Preislisten oder anderen vom Unternehmen herausgegebenen Dokumenten bereitgestellt oder gemacht werden, dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und der Käufer erkennt an, dass er den Vertrag nicht im Vertrauen auf derartige Beschreibungen, Darstellungen, Spezifikationen, Muster oder sonstige Angaben abschließt.

b) Sofern in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist, haftet das Unternehmen nicht für Verluste, Schäden oder Verletzungen, die aus Mängeln, Ausfällen oder der Ungeeignetheit der Waren für einen bestimmten Zweck resultieren (unabhängig davon, ob diese durch Fahrlässigkeit des Unternehmens oder auf andere Weise verursacht wurden).

c) Das Unternehmen haftet in keinem Fall für indirekte Schäden oder Folgeschäden jeglicher Art und aus welchem ​​Grund auch immer.

d) Soweit die „Unfair Contract Terms“ von 1977 Anwendung finden, schließt nichts in diesen Bedingungen die Haftung für Tod oder Personenschäden aus oder beschränkt sie, die auf Fahrlässigkeit des Unternehmens zurückzuführen sind, wie dieser Ausdruck in Abschnitt 1 dieses Gesetzes definiert ist.

11. Warenannahme
a) Sofern der Käufer dem Unternehmen nicht schriftlich das Gegenteil mitteilt, gelten an den Käufer gelieferte Waren zehn Tage nach der Lieferung als vom Käufer angenommen.

12. Abtretung oder Übertragung
a) Der Käufer darf die Bestellung oder Teile davon ohne die schriftliche Zustimmung des Unternehmens nicht abtreten oder übertragen.

13. Konkurs, Liquidation und Sicherheit
a) Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Bestellung (oder Teile davon) jederzeit zu stornieren, wenn der Käufer in Zahlungsverzug gerät, in Konkurs geht oder als Unternehmen liquidiert wird oder wenn der Käufer keine ausreichende Sicherheit für die Bezahlung der Waren stellen kann (das Unternehmen ist berechtigt, auch nach Teillieferung oder Teilzahlung angemessene Sicherheiten zu verlangen) oder wenn das Kreditlimit des Käufers beim Unternehmen (wie vom Unternehmen jeweils mitgeteilt) überschritten wird. Eine Stornierung gemäß dieser Klausel berührt nicht die Rechte des Unternehmens gegenüber dem Käufer wegen Vertragsbruchs oder aus anderen Gründen.

14. Lockerung der Nachsicht
a) Eine Lockerung, ein Nachlassen, eine Verzögerung oder Nachsicht seitens des Unternehmens bei der Durchsetzung der hierin enthaltenen Bedingungen stellt keinen Verzicht auf die Rechte des Unternehmens dar und beeinträchtigt oder beschränkt diese auch nicht.

15. Hinweise
a) Jede Mitteilung gemäß diesen Bedingungen ist per Post an die Partei zu senden und an die Adresse dieser Partei zuzustellen, die der Partei, die die Mitteilung macht, zuletzt bekannt war.

16. Gerichtsstand und Streitigkeiten
a) In allen Streitfällen sind die Gerichte Englands zuständig und alle Angelegenheiten unterliegen den Gesetzen Englands und werden in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt.

17. Weiterverkauf
a) Mit der Aufgabe der Bestellung erkennt der Käufer an, wie wichtig es dem Unternehmen ist, den Ruf der Marke(n), unter der/denen die Waren den Verbrauchern zum Verkauf angeboten werden, sowie den Ruf des Unternehmens als Anbieter hochwertiger Modekleidung zu wahren.

b) Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass die Annahme der Bestellung durch das Unternehmen unter der Voraussetzung erfolgt, dass der Käufer die gelieferten Waren nicht im Groß- oder Einzelhandel an einem bestimmten Ort (einschließlich, aber nicht beschränkt auf andere Orte als die in der Bestellung genannten zugelassenen Verkaufsstellen) oder in einer Weise weiterverkauft oder mit einem Weiterverkauf droht, die dem Ruf des Käufers schaden könnte. Verstößt der Käufer gegen diese Vereinbarung, ist das Unternehmen unbeschadet anderer dem Unternehmen zustehender Rechtsmittel berechtigt, die Bestellung unverzüglich und entschädigungslos zu stornieren, zukünftige Bestellungen des Käufers abzulehnen und Schadensersatz für entgangenen Gewinn vom Käufer zu verlangen.

18. Stornierung der Bestellung
a) Wünscht der Käufer nach Ablauf der 14-tägigen Frist eine Änderung der Bestellung, bemüht sich das Unternehmen nach Kräften, die Änderung zu akzeptieren, übernimmt jedoch keine Garantie dafür. Für die Annahme einer Änderung kann eine Stornogebühr in Höhe des Preises der stornierten Waren anfallen. Voraussetzung ist, dass der Käufer sich verpflichtet, die Kosten für zusätzlich bestellte Waren gemäß den hierin enthaltenen Bedingungen zu tragen.

b) Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Bestellung oder Teile davon innerhalb von 28 Tagen nach Aushändigung der Bestellkopie an den Käufer zu stornieren, ohne für Verluste oder Schäden jeglicher Art haftbar gemacht zu werden, die sich aus einer solchen Stornierung ergeben.

c) Vor dem Versand behalten wir uns das Recht vor, Bestellungen, die verdächtig, betrügerisch oder für den verdächtigen Zweck des Massenverkaufs erworben wurden, zu stornieren und zu erstatten. Dies gilt beispielsweise für Bestellungen, die eine vollständige Größenauswahl (XS-XXXL) eines Modells enthalten. Diese Entscheidung liegt in unserem alleinigen Ermessen. Wir werden den Besteller kontaktieren. Wenn wir uns von der Rechtmäßigkeit der Bestellung(en) überzeugen, bearbeiten wir diese gerne.

KLARNA

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