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Änderungen bei der Mehrwertsteuer in der Europäischen Union

MEHRWERTSTEUERÄNDERUNGEN IN DER EUROPÄISCHEN UNION

Aktualisierung: 21. Januar 2026

EINFUHRGEBÜHREN

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass Bestellungen mit Lieferadresse in EU-Ländern ab sofort über Import One Stop Shop (IOSS) abgewickelt werden. Dadurch können die Mehrwertsteuersätze des jeweiligen EU-Landes, in das die Bestellung geliefert wird, direkt beim Bezahlvorgang angewendet und bezahlt werden. Für den Kunden fallen bei der Lieferung keine zusätzlichen Steuergebühren an.

Um EU-Bestellungen über IOSS versenden zu können, darf der Warenwert maximal 180 € (ohne Versandkosten und Steuern) betragen . Bestellungen, deren Warenwert diese Grenze überschreitet, können bei der Einfuhr in ein EU-Land zusätzlichen Steuern und Zöllen unterliegen. Weitere Informationen finden Sie unten.*

Am 1. Juli 2021 traten bedeutende Änderungen der EU-Vorschriften zur Mehrwertsteuer und zur zollrechtlichen Behandlung von Waren in Kraft, die an Kunden in der Europäischen Union (EU) verkauft und versandt werden.

Bestellungen mit Lieferadresse in EU-Ländern werden über Import One Stop Shop (IOSS) abgewickelt. Die Mehrwertsteuer wird daher automatisch beim Bezahlvorgang erhoben. Um EU-Bestellungen über IOSS abwickeln zu können, darf der Warenwert maximal 180 € (ohne Versandkosten und Steuern) betragen . Die Mehrwertsteuer wird zum lokalen Mehrwertsteuersatz des Kunden berechnet. Diese neuen Regelungen dienen einem fairen grenzüberschreitenden Handel innerhalb der EU und stellen sicher, dass die lokale Mehrwertsteuer im Voraus entrichtet wird, um unerwartete Steuernachzahlungen bei der Lieferung zu vermeiden. Vorteile der neuen EU-Mehrwertsteuerregelungen für Kunden:

Keine unerwarteten Steuern
EU-Kunden vermeiden die Zahlung unerwarteter Steuergebühren bei der Lieferung, sofern der Warenwert maximal 180 € beträgt.

Problemlose Transaktionen
Kunden müssen kein weiteres Verfahren durchlaufen, um die Mehrwertsteuergebühren zu entrichten, wenn ihre Waren in die EU eingeführt werden.

Schnellere Lieferung
Die Waren werden den Zoll schneller passieren, anstatt durch das Warten auf die Zahlung zusätzlicher Gebühren aufgehalten zu werden.

*Bestellungen über 180,00 €

Bestellungen mit einem Warenwert über 180 € können bei der Einfuhr in ein EU-Land zusätzlichen Steuern und Zollgebühren unterliegen. In diesem Fall kann die lokale Mehrwertsteuer nicht während des Bestellvorgangs erhoben werden und muss voraussichtlich bei der Einfuhr in das Land vom Kunden entrichtet werden. Sollten zusätzliche Gebühren anfallen, wird der Kunde vor Erhalt der Ware kontaktiert, um die Zahlung zu vereinbaren. Wird die Annahme von Steuern oder Zöllen durch den Zoll verweigert und Ihre Bestellung an uns zurückgesendet, sind die Versandkosten nicht erstattungsfähig und eine Rücksendegebühr kann von Ihrer Rückerstattung abgezogen werden.

Um sicherzugehen, empfehlen wir Ihnen, sich vor der Bestellung bei Ihren örtlichen Grenz-/Zollbehörden zu erkundigen, damit Sie sich über mögliche Steuern, Zölle oder Einfuhrabgaben im Klaren sind, die beim Einführen Ihrer Waren in ein EU-Land anfallen können.

Wir entschuldigen uns für etwaige Unannehmlichkeiten.

Noch Fragen?

Unser Team hilft Ihnen gerne bei allen Fragen. Sie erreichen uns per E-Mail unter customercare@weekendoffender.com oder telefonisch unter +44(0)1332 342 068 .

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